Die ISPM No. 15-Norm zur Verhinderung der Einfuhr von Holzschädlingen ist durch fast jedes Land der Welt ratifiziert worden. Normstandard hin oder her, jedes Land hat dafür eine eigene Auslegung. Die chinesischen Zollbehörden verlangen zum Beispiel öfters noch eine «Packing Declaration», obwohl dies gemäss Norm nicht mehr nötig ist.
Auch wir legen die ISPM No. 15-Norm nicht wie die anderen aus. Sondern gemäss unseren «Zaugg Swiss Quality»-Massstäben. Obwohl die Norm bei Rohholz für Verpackungen eine Trocknung während nur 30 Minuten bei einer Kerntemperatur von 56° Celsius verlangt, verlangen wir von unseren Holzlieferanten ganz andere Werte. Wir sind erst zufrieden, wenn diese unser Schweizer Holz so lange trocknen, bis es nur noch 18% bis 22% Holzfeuchte aufweist.
Ozeanien und Australien kennen nochmals strengere Vorschriften. Rohholz, das als Verpackung für Güter in diese Teile der Erde dient, muss ebenfalls gegen die Syrex-Wespen behandelt und speziell dokumentiert werden.
Haben Sie Fragen zur ISPM No. 15-Norm oder generell zu den internationalen Vorschriften? Wohin auch immer Sie Ihre Güter verschicken wollen, wir beraten Sie gerne.